Nachhaltigkeit

Mensch, Arbeit & Soziales

ILO-Kernarbeitsnormen

Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich seit 1919 für die Rechte von ArbeitnehmerInnen in aller Welt ein. Die grundlegende Zielsetzung der ILO ist die Sicherung des Weltfriedens durch eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Mit weltweit anerkannten Sozialstandards soll verhindert werden, dass sich einzelne Mitgliedsländer durch den Abbau von Arbeitnehmerrechten und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile verschaffen. 

Die vier Grundprinzipien der ILO lauten:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Die Mitgliedsstaaten der ILO haben eine Reihe von Abkommen getroffen. Diese sind jedoch nur rechtsverbindlich, wenn sie von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die ILO hat deshalb 1998 die "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" verabschiedet, die die wichtigsten der mittlerweile 189 ILO-Konventionen nennt und die Mitglieder zu deren Ratifizierung auffordert.

Zu den "Kernarbeitsnormen" oder "grundlegenden Arbeitsrechten" gehören folgende Übereinkommen:

  • Übereinkommen 29: Zwangsarbeit 
  • Übereinkommen 87: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes 
  • Übereinkommen 98: Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen 
  • Übereinkommen 100: Gleichheit des Entgelts 
  • Übereinkommen 105: Abschaffung der Zwangsarbeit 
  • Übereinkommen 111: Diskriminierung 
  • Übereinkommen 138: Mindestalter 
  • Übereinkommen 182: Kinderarbeit 

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