Nachhaltigkeit

Fördermittel - Regional

Förderprogramme der IFB - Lastenräder und Anhänger

Lastenräder

Zuschuss für den Kauf von E-/Lastenräder sowie Lastenrad-Fahrradanhänger. Zusätzliche Förderung bei Umsattlung von einem Kraftfahrzeug (diesel- oder benzinbetrieben) auf ein Lastenrad.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen mit erstem Wohnsitz in Hamburg
  • Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hauptsitz in Hamburg
  • Unternehmen, Selbständige oder sonstige gewerblich handelnde Personen mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg

Was wird gefördert?

  1. Lastenräder, die nicht elektrisch unterstützt werden (Mindestzuladung 40 kg, Radstand größer als 1,30 m).
  2. Lastenräder, die mit einem unterstützenden Elektromotor ausgestattet sind (E-Lastenräder), der nur hinzugeschaltet wird, wenn in die Pedale getreten wird (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h), sowie einer Zuladung ab 40 kg bis max. 149 kg (exkl. Fahrer/ Fahrerin; Radstand größer als 1,30 m).
  3. Fahrradanhänger, die für den Lastentransport vorgesehen sind, sofern nachgewiesen wird, dass bereits ein Fahrrad genutzt und dauerhaft zur Verfügung steht.

Als Radstand wird der Abstand zwischen der Mitte des vorderen und des hinteren Rades bezeichnet.

Wie sind die Förderkonditionen?

33 % der förderfähigen Kosten gem. Kostenvoranschlag, aber nicht mehr als

  1. 500,- € bei Lastenrädern
  2. 2.000,- € E-Lastenrädern
  3. 500,- € bei Fahrradanhängern

Der Förderbetrag für die Beschaffung eines Lastenrades erhöht sich um 500 €, wenn der Nachweis erbracht wird, dass in den letzten sechs Monaten ein mit Benzin- oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug verwertet wurde.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.


Weitere Informationen

Zuschuss Hamburger Lastenrad