Hamburger Gründachförderung
Zuschuss zu freiwillig durchgeführten Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.
Wer wird gefördert?
Hamburger Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte von Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude.
Was wird gefördert?
- Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand)
- Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung
- Ab mind. 8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
- Ab 12 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
- Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege
Wie sind die Förderkonditionen?
Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude.
- Sockelbetrag von 10,00 €/m² Nettovegetationsfläche, zuzüglich 1,00 €/m² Nettovegetationsfläche pro Zentimeter durchwurzelbarer Aufbaudicke, bis max. 50 cm
- 50 % der Kosten der Fertigstellungspflege bis 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzung/Aussaat
Darüber hinaus sind folgende Zuschläge möglich:
- Maßnahmen in der Inneren Stadt und im Innenbereich von Bergedorf (Erhöhung der Grundförderung um 15 %)
- Flächen der Freiraumnutzung bei Erreichen eines Abflussbeiwertes von mindestens 0,3 und bei einer Nettovegetationsfläche von mindestens 35% der Gesamtdachfläche (14 €/m²)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit bei bestehenden Dächern (100 % bis max. 5,00 €/m² Nettovegetationsfläche und Fläche der Brandschutzstreifen)
- Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung (100% der Mehrkosten für die Befestigung der Anlage bis max. 10,00 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche)
- Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung (50% der Kosten für die technisch-konstruktiven Elemente bis max. 2,00 €/m² Nettovegetationsfläche)
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die Dachbegrünung entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Bei kleinen Unternehmen kann die Förderung maximal 60 %, bei mittleren Unternehmen 50 % und bei Großunternehmen 40 % der förderfähigen Kosten betragen.