Nachhaltigkeit

Fördermittel - Regional

Förderprogramme der IFB

Erneuerbare Wärme

Zuschuss zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen,  Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

  • Solarthermie und Heizungsmodernisierung
    • Gefördert werden heizungsunterstützende Solarthermienlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.
    • Außerdem werden Anlagen gefördert, die in Wärmenetze einspeisen.
    • Die Mindest-Bruttokollektorfläche für alle Anlagen beträgt 5m² bei Vakuumröhren- und Luftkollektoren bzw. 7 m² bei Flachkollektoren.
    • Solarthermie-Monitoring
  • Bioenergie-Anlagen
    • Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen ab einer Größe von 100 kW
    • Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
  • Wärmepumpen-Anlagen (außer elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen für Wohnungs-Neubauten)
  • Geothermie und Wärme aus Abwasser
    • Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren),
    • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
    • Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
  • Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
  • Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz
  • Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten

Was ist noch zu beachten?

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  • Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk) eingetragen sind.

 


Weitere Informationen

Zuschuss Erneuerbare Wärme