Erneuerbare Wärme
Zuschuss zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen
Was wird gefördert?
- Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Gefördert werden heizungsunterstützende Solarthermienlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.
- Außerdem werden Anlagen gefördert, die in Wärmenetze einspeisen.
- Die Mindest-Bruttokollektorfläche für alle Anlagen beträgt 5m² bei Vakuumröhren- und Luftkollektoren bzw. 7 m² bei Flachkollektoren.
- Solarthermie-Monitoring
- Bioenergie-Anlagen
- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen ab einer Größe von 100 kW
- Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
- Wärmepumpen-Anlagen (außer elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen für Wohnungs-Neubauten)
- Geothermie und Wärme aus Abwasser
- Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren),
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
- Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz
- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten
Was ist noch zu beachten?
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
- Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk) eingetragen sind.