Nachhaltigkeit

Fördermittel - Regional

Förderprogramme der BUKEA

Energiewende in Unternehmen

Zuschuss zur intelligenten Einbindung von Hamburger Unternehmen in die Energieversorgung.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
  • Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister werden gefördert, wenn sie das zu fördernde Projekt für ein anderes antragsberechtigtes Unternehmen auf dessen Betriebsgelände durchführen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen für effizientere und flexiblere Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Energie
  • Erschließung von Abwärme für Wärmenetze außerhalb der eigenen Unternehmensgrenze

Wie sind die Förderkonditionen?

Strommarktorientiert betriebene schaltbare Lasten und Energieerzeugungsanlagen ermöglichen eine höhere Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz und können die Nutzung von Strom aus konventionellen Kraftwerken reduzieren. Die Zu- bzw. Abschaltzeiten werden daher als Einsparung von CO2-emittierenden Energieträgern gewertet. Die Förderung des Projekts erfolgt beim Erreichen der technischen Mindestgrößen auf Grundlage der errechneten CO2-Emissionsvermeidung. Dabei wird je nach Anlagentechnik ein spezifischer Fördersatz je jährlich vermiedener Tonne CO2 angewendet.