Nachhaltigkeit

Fördermittel - Regional

Förderprogramme der IFB

Modernisierung von Nichtwohngebäuden und Holzbau

Zuschuss zur energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden sowie des Einsatzes von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion (Neubau) von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Grundeigentümer und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg

Was wird gefördert?

  • Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V 18599
  • Energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden
  • Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen bei geförderten Maßnahmen
  • Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen bei der energetischen Modernisierung
  • Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion von Neubauten

Wie sind die Förderkonditionen?

  • Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Für KMU erhöht sich der Zuschuss auf 20 %. Die maximale Förderhöhe beträgt je Gebäude 200.000 €. Die Bagatellgrenze beträgt 1.500 € je Gebäude.
  • Die Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V 18599 wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars, höchstens jedoch mit 10.000 € je Gebäude gefördert. Für KMU erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 70 % des Honorars.
  • KMU erhalten für die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für die Baubegleitung einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars, höchstens jedoch 10.000 € je Gebäude.
  • Der Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen RAL-UZ 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder dem natureplus-Siegel wird mit einem Zuschuss von 11,00 € je m² Bauteilfläche gefördert.
  • Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten, Aufstockungen und Anbauten wird mit 0,80 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert.

Was ist noch zu beachten?

Die Förderung wird für Nichtwohngebäude (NWG) gewährt, für die bis zum 31.12.1994 eine Baugenehmigung vorlag, außer beim Einsatz von Holz bei Neubauten. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.